Bewertung

 
Die Ermittlung des Marktwertes von bebauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten kann viele Gründe haben.
Die häufigsten Gründe für eine Wertermittlung sind:
– für den Verkäufer um mit einer realistischen Preisvorstellung die Vermarktung zu beginnen
– für den Interessenten, den genannten Kaufpreis zu überprüfen
– Schaffung von Klarheit über den Wert bei Schenkung oder Erbstreitigkeiten
– bei Steuerfragen
– Vermögensstreitigkeiten z. B. im Falle einer Scheidung
– bei Vormundschaftsangelegenheiten
 
Hierzu sind fundierte betriebswirtschaftliche, juristische und bautechnische Kenntnisse Voraussetzung.
Die Wertermittlung wird zu einem bestimmten Stichtag (Erbfall, Schenkung, Scheidung etc.) im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ermittelt. 
Durch meine Ausbildung mit Abschluss Diplom-Immobilienwertermittlerin (EIA) kann und darf ich diese Wertermittlung anbieten.

Schlagwörter

Gutachten / Gutachter / Wertschätzung / Immobilie / Grundstück / Eigenheim

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